Wir als Praxis sind uns bewusst, dass es aktuell nicht einfach ist, einen krankenkassenfinanzierten Psychotherapieplatz zu finden. Wir möchten Ihnen hiermit einen kleinen Ratgeber zur Verfügung stellen, damit Sie, auch wenn wir Ihnen aktuell keinen Therapieplatz anbieten können, einen Therapieplatz finden.
Die erste Möglichkeit besteht über Ihren Hausarzt. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls eine Dringlichkeitsbescheinigung für eine psychotherapeutische Behandlung ausstellen. Mit dieser werden Sie bei Vermittlungsstellen (beispielsweise Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 116 117) bevorzugt behandelt.
Eine weitere Möglichkeit, einen Psychotherapieplatz mit Kassensitz zu finden, ist die zuvor schon beschriebene Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117). Diesen Service können Sie auch ohne Dringlichkeitsbescheinigung wahrnehmen.
Sollte trotz Vermittlungsversuch und Dringlichkeitsbescheinigung kein Therapielatz gefunden werden, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Absatz 3 SGB V).
Sie erhalten die gleichen Behandlungsmethoden von identisch qualifizierten approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten, nur dass diese keinen Kassensitz haben.
Generell gilt in diesem Zusammenhang allerdings, dass Sie für das Kostenerstattungsverfahren belegen müssen, dass Sie sich vergeblich bemüht haben, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz zu finden. Dazu sollten Anrufe und Absagen bei einer bestimmten Zahl von Therapeuten schriftlich dokumentiert und am besten durch diese bestätigt werden.
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihre Nachweise bei und bitten Sie Ihre Krankenkasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.
Nach Verstreichen dieser Frist suchen Sie einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung auf. Diesen bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass eine umgehende Behandlung notwendig ist und er Ihnen kurzfristig einen freien Therapieplatz anbieten kann.
Abschließend beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die konkrete Behandlung durch diesen Psychotherapeuten sowie die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V.
Praxis für Psychotherapie
Dominik Derer
Psychologe, M.Sc.
Psychotherapeut (VT)
Adresse:
Kornstraße 2
38640 Goslar