Ambulante Psychotherapie

Ich biete ambulante Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie an. Dabei behandle ich alle Störungsbilder, für die Psychotherapie nach der sog. Psychotherapie-Richtlinie indiziert ist. Infos über die Kosten finden sie hier.

Erstkontakt und Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung bitte ich Sie, zunächst das Kontaktformular zu nutzen und mir eine Email zu schreiben. Ich melde mich schnellstmöglich zurück und wir sprechen einen Termin zum Erstgespräch ab. Ich gebe Ihnen dann einen Überblick über den weiteren Ablauf.

 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Berichte und Arztbriefe, ggf. Gutachten und auch andere Unterlagen, von denen Sie meinen, dass Sie für die Therapie wichtig sein könnten, mit. Sollen Kinder eine Therapie machen, muss mindestens ein Sorgeberechtigter, gerne aber auch beide oder auch andere Bezugspersonen mit anwesend sein.

Ich biete auch Videosprechstunden an!

Ich nutze hierfür den Anbieter webPRAX. Dies ist ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierter Anbieter. Neben der bloßen Gesprächsführung werden hier auch diverse Methoden angeboten, die ich gerne in die Therapie mit integriere.

Die Patienten sind die Experten für ihre Situation

Es ist wichtig, therapeutische Gespräche in entspannter, geschützter und angenehmer Atmosphäre führen zu können.

 

Bei meiner Arbeitsweise setze ich den Fokus dabei auf die therapeutische Beziehung und das Arbeitsbündnis. Die Patientinnen und Patienten bestimmen Ziel und Tempo der Behandlung. Es gilt der Grundsatz: Der Patient ist der Experte für seine Situation, der Therapeut ist der Experte für die Behandlung.

Psychotherapie ist mehr als nur Gespräche

Da Verhaltenstherapie ein sehr praxisorientiertes Vorgehen ist und darauf abzielt, das man neue Wege erlernt, sitzen Patienten bei mir nur selten die gesamte Therapie über im Sessel. Ich nutze sehr gerne kunsttherapeutische Mittel sowie Entspannungsverfahren, wie progressive Muskelentspannung (PMR), Meditation oder Imaginationsübungen.

 

Ebenso wird wahrscheinlich jeder mal während der Therapie am Flipchart schreiben müssen. Durch Schreiben werden neue Gedanken und Ideen besser erlernt und verinnerlicht. Deshalb empfehle ich auch jedem, eine Therapiemappe anzulegen und erarbeitetes Material dort abzuheften.

Schweigepflicht und Sorgerecht der Eltern

Als Psychotherapeut und Angehöriger eines Heilberufs unterliege auch ich der Ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein Dritter irgendetwas über die Therapie erfahren darf. Die Schweigepflicht umfasst dabei sogar schon die Anwesenheit eines Patienten in der Praxis. Das jemand bei mir in der Therapie war, darf nicht weitergegeben werden.

 

Somit schützt die Schweigepflicht die Patienten sehr weitreichend. Nur mit einer Schweigepflichtsentbindung durch die Patienten habe ich die Möglichkeit, anderen Personen und Stellen etwas über die Patienten mitzuteilen. Schweigepflicht gilt im Übrigen auch bei Kindern und Jugendlichen gegenüber den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige Patienten mir etwas anvertrauen, das die Eltern nicht erfahren sollen, so muss ich diesen Wunsch berücksichtigen und kann den Eltern keine Auskunft geben.

 

Bei Kindern und Jugendlichen kommt zudem noch die Sorgerechtssituation der Eltern zum Tragen. Minderjährige darf ich nur behandeln, wenn beide Sorgeberechtigte damit einverstanden sind. Deshalb muss ich auch bei getrennt lebenden Elternteilen auf die explizite Einwilligung beider Sorgeberechtigter bestehen (selbst wenn der eine in Goslar und der andere in München lebt). Anders ist es, wenn einer von beiden das alleinige Sorgerecht hat. In diesem Fall muss ich allerdings auf einen entsprechenden Nachweis bestehen.

Selbstständige Einwilligung von Minderjährigen

Wenn Jugendliche eine Therapie machen wollen und diese bereits die nötige geistige Reife entwickelt haben, um die Bedeutung einer Psychotherapie begreifen zu können, können diese selbstständig und ohne Erlaubnis der Eltern in die Therapie einwilligen. Als Orientierung gilt in Fachkreisen ein Alter ab 15 Jahren, aber es kann auch je nach Einzelfall unter oder über 15 Jahren liegen. Dadurch können Jugendliche eine Psychotherapie aufnehmen, auch wenn ihre Eltern dagegen wären.