Ambulante Psychotherapie

Wir bieten ambulante Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie an. Dabei behandeln wir alle Störungsbilder, für die Psychotherapie nach der sog. Psychotherapie-Richtlinie indiziert ist. Infos über die Kosten finden sie hier.

Unser Therapiekonzept - Kombinationstherapie

Eine Kombinationstherapie kombiniert Gruppensitzungen und Einzelsitzungen. Wir behandeln überwiegend mit Gruppensitzungen, die wöchentlich stattfinden. Dazu finden in einem Rhythmus von ungefär 4-6 Wochen Einzelsitzungen statt. Nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Indikation führen wir ausschließlich Einzeltherapien durch. Wir machen gleich hier darauf aufmerksam, dass eine ausschließliche Einzeltherapie wegen der hohen Auslastung der Praxis nicht wöchentlich stattfinden kann.

 

Wir bieten Gruppentherapien aus mehreren Gründen an:

  • Psychische Erkrankungen lassen sich in Bezug zu anderen Menschen sehr effektiv behandeln. Dies ist schon seit vielen Jahren bekannt und durch eine Vielzahl an Studien belegt. Wir machen die Erfahrung, dass die meisten psychischen Erkrankungsbilder, insbesondere depressive, Angst-, Zwang- und somatoforme Störungen, in Gruppentherapien meist besser behandelt werden können als in Einzeltherapien.
  • Teilnehmer von Gruppentherapien profitieren von verschiedenen Wirkfaktoren, die nur im sozialen Kontext einer Gruppensitzung wirken können. Dazu zählen die Erkenntnis, dass man mit Problemlagen nicht alleine ist, dass andere Menschen einen selbst durchaus verstehen können, sie die Gefühlslage und die Situation nachvollziehen können und man mit anderen Menschen zusammen an Lösungen arbeiten kann. Die Wirkfaktoren einer Gruppentherapie nach Irvin Yalom sind Grundlagenwissen in der psychotherapeutischen Ausbildung.
  • Durch Gruppentheapien werden mehr Patienten versorgt. Pro Gruppensitzung können bis zu 9 Teilehmer behandelt werden.

Unsere Gruppentherapien entsprechen dem Konzept der einzellfallorientierten Problemlösegruppe. Grob beschrieben stellen die jeweiligen Teilnehmer einer Gruppensitzung eine gezielte Problemsituation vor und die Gruppe versucht Lösungen dafür zu generieren. Eine Problemsituation kann dabei alles mögliche darstellen, z.b. Umgag mit Symptomen wie Schlafstörungen, Antriebsarmut und wiederkehrende Panikattacken oder auch soziale Konfliktlagen wie Streit mit dem Partner oder auch andere Problembereiche des Alltags, etwa berufliche Probleme.

 

Damit eine Gruppensitzung funktioniert, halten sich die Gruppenmitglieder wie selbstverständlich an verschiedene Gruppenregeln: Verschwiegenheit nach Außen über die Themen, gegenseitige Akzeptanz und Toleranz, sowie gegenseitige Unterstützung.

 

Für den Fall, dass es eine Problemsituation gibt, die nicht im Gruppenkontext besprochen werden soll, eignen sich die Einzelsitzungen hierfür gut.

 

Vor Beginn der Gruppensitzungen finden ohnehin zunächst Einzelgespräche statt, in denen Sie uns die Problemsituation skizzieren. Erst im Anschluss an diese Erstgespräche kommen wir überein, ob und wenn ja an welcher Gruppensitzung Sie teilnehmen können.

Erstkontakt und Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung bitten wir Sie, zunächst das Kontaktformular zu nutzen und uns eine Email zu schreiben. Wir melden uns schnellstmöglich zurück und sprechen einen Termin zum Erstgespräch ab. Wir geben Ihnen dann einen Überblick über den weiteren Ablauf.

 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Berichte und Arztbriefe, ggf. Gutachten und auch andere Unterlagen, von denen Sie meinen, dass Sie für die Therapie wichtig sein könnten, mit. Sollen Kinder eine Therapie machen, muss mindestens ein Sorgeberechtigter, gerne aber auch beide oder auch andere Bezugspersonen mit anwesend sein.

Wir bieten auch Videosprechstunden an!

Wir nutzen hierfür den Anbieter webPRAX. Dies ist ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierter Anbieter. Neben der Gesprächsführung werden hier auch diverse Methoden angeboten, die wir gerne in die Therapie mit integrieren.

Die Patienten sind die Experten für ihre Situation

Es ist wichtig, therapeutische Gespräche in entspannter, geschützter und angenehmer Atmosphäre führen zu können.

 

Bei unserer Arbeitsweise setzen wir den Fokus dabei auf die therapeutische Beziehung und das Arbeitsbündnis. Die Patientinnen und Patienten bestimmen Ziel und Tempo der Behandlung. Es gilt der Grundsatz: Der Patient ist der Experte für seine Situation, der Therapeut ist der Experte für die Behandlung.

Psychotherapie ist mehr als nur Gespräche

Da Verhaltenstherapie ein sehr praxisorientiertes Vorgehen ist und darauf abzielt, das man neue Wege erlernt, sitzen Patienten bei uns nur selten die gesamte Therapie über im Sessel. Wir nutzen sehr gerne kunsttherapeutische Mittel sowie Entspannungsverfahren, wie progressive Muskelentspannung (PMR) oder Imaginationsübungen.

 

Ebenso wird wahrscheinlich jeder mal während der Therapie am Flipchart schreiben müssen. Durch Schreiben werden neue Gedanken und Ideen besser erlernt und verinnerlicht. Deshalb empfehlen wir auch jedem, eine Therapiemappe anzulegen und erarbeitetes Material dort abzuheften.

Schweigepflicht und Sorgerecht der Eltern

Als Psychotherapeuten und Angehörige eines Heilberufs unterliegen auch wir der Ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein Dritter irgendetwas über die Therapie erfahren darf. Die Schweigepflicht umfasst dabei sogar schon die Anwesenheit eines Patienten in der Praxis. Dass jemand bei uns in der Therapie war, darf nicht weitergegeben werden.

 

Somit schützt die Schweigepflicht die Patienten sehr weitreichend. Nur mit einer Schweigepflichtsentbindung durch die Patienten haben wir die Möglichkeit, anderen Personen und Stellen etwas über die Patienten mitzuteilen. Schweigepflicht gilt im Übrigen auch bei Kindern und Jugendlichen gegenüber den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige Patienten uns etwas anvertrauen, das die Eltern nicht erfahren sollen, so müssen wir diesen Wunsch berücksichtigen und können den Eltern keine Auskunft geben.

 

Bei Kindern und Jugendlichen kommt zudem noch die Sorgerechtssituation der Eltern zum Tragen. Minderjährige dürfen wir nur behandeln, wenn beide Sorgeberechtigte damit einverstanden sind. Deshalb müssen wir auch bei getrennt lebenden Elternteilen auf die explizite Einwilligung beider Sorgeberechtigter bestehen (selbst wenn der eine in Goslar und der andere in München lebt). Anders ist es, wenn einer von beiden das alleinige Sorgerecht hat. In diesem Fall müssen wir allerdings auf einen entsprechenden Nachweis bestehen.

Selbstständige Einwilligung von Minderjährigen

Wenn Jugendliche eine Therapie machen wollen und diese bereits die nötige geistige Reife entwickelt haben, um die Bedeutung einer Psychotherapie begreifen zu können, können diese selbstständig und ohne Erlaubnis der Eltern in die Therapie einwilligen. Als Orientierung gilt in Fachkreisen ein Alter ab 15 Jahren, aber es kann auch je nach Einzelfall unter oder über 15 Jahren liegen. Dadurch können Jugendliche eine Psychotherapie aufnehmen, auch wenn ihre Eltern dagegen wären.