Was ist eine Zwangsstörung?

Das Leitsymptom einer Zwangsstörung ist das Gefühl, ein bestimmtes Verhalten immer wieder zeigen zu müssen oder einen Gedanken immer wieder denken zu müssen, obwohl man es nicht will. Betroffene neigen dann dazu, einen inneren Widerstand dagegen zu entwickeln. Sie wollen das Verhalten grundsätzlich nicht zeigen oder wollen bestimmte Gedanken nicht denken. In der Konsequenz fühlen sie sich dem aber machtlos und haben das Gefühl, sich gegen diesen Zwang nicht wehren zu können.

 

In der Psychotherapie unterscheiden wir Zwangshandlungen und Zwangsgedanken. Beiden Formen ist gemeinsam, dass die Betroffenen etwas tun oder etwas denken, was sie eigentlich nicht möchten. Zudem kommt, dass die Betroffenen intensive Angst empfinden, wenn sie die Handlungen nicht durchführen oder wenn sie die Gedanken nicht kontrollieren können.

 

Typische Zwangshandlungen sind der Kontrollzwang (häufiges Wiederholen von Kontrollen von gefährlichen Situationen, z.b. ob der Herd aus ist, ob die Fenster und Türen zu sind), der Waschzwang (häufiges Händewaschen am Tag, langes Waschen), Zwangsrituale (bestimmte Abfolge von Verhaltensweisen, wo Betroffene das Gefühl haben, sie müssen es genauso machen, sonst fühlt es sich nicht richtig an oder es passiert etwas, beispielsweise beim Schuhezubinden die Schnürsenkel dreimal auf und wieder zubinden). In der Folge wenden die Personen für dieses Verhalten sehr viel Zeit auf und haben dadurch z.b. Probleme, Termine einzuhalten.

 

Zwangsgedanken sind eine besondere Art von Gedanken. Die Betroffenen haben Angst davor, dass sie anderen, meist nahestehenden Menschen etwas schlimmes antun könnten, dass sie sexuell obzöne Dinge tun könnten oder dass sie sich möglicherweise religiös anstößig verhalten haben. Dabei drängen sich diese Gedanken immer wieder auf, obwohl es gar keinen realen Anhaltspunkt dafür gibt, d.h. die Betroffenen sind meist nicht aggressiv oder fallen nicht mit obzönen Gesten auf. Trotzdem tendieren sie dann dazu, ihre Umgebung vor sich selbst zu schützen, indem z.b. gefährliche Gegenstände, wie Messer oder Scheren, weggeräumt werden oder bestimmte Situationen oder Personen nicht mehr aufgesucht werden.