Ambulante Psychotherapie

Unser Angebot

Wir bieten ambulante Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie an. Dabei behandeln wir alle Störungsbilder, für die Psychotherapie nach der sog. Psychotherapie-Richtlinie indiziert ist.

Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlich fundiertes psychotherapeutisches Verfahren. Sie setzt dort an, wo psychische Belastungen im Alltag spürbar werden: bei Gedanken, Gefühlen, körperlichen Reaktionen und Verhalten. Ziel ist es, belastende Muster zu erkennen, zu verstehen und Schritt für Schritt zu verändern – in einem Tempo, das zu Ihnen passt.

In der Verhaltenstherapie arbeiten wir gemeinsam daran, hilfreiche Strategien aufzubauen und das zu stärken, was Ihnen gut tut. Dabei geht es nicht um „richtig“ oder „falsch“, sondern um praxistaugliche Lösungen für Ihr Leben.

Typische Elemente der VT sind:

  • klare Zielklärung und ein transparenter Therapieplan

  • Psychoedukation (Verstehen, was passiert – und warum)

  • konkrete Übungen für den Alltag

  • Stärkung von Selbstwirksamkeit und Stabilität

Eine gute Diagnostik ist die Grundlage für eine passgenaue Behandlung. Sie hilft dabei, Ihre Situation strukturiert einzuordnen, Belastungen besser zu verstehen und daraus einen sinnvollen Therapieplan abzuleiten.

In der Regel besteht Diagnostik aus:

  • einem ausführlichen Erstgespräch (Anamnese)

  • standardisierten Fragebögen (z. B. zu Stimmung, Angst, Stress, Schlaf)

  • ggf. strukturierten Interviews oder weiteren Testverfahren

Die Ergebnisse werden so ausgewertet, dass sie verständlich besprochen werden können. Diagnostik dient nicht nur der Einschätzung am Anfang, sondern oft auch der Verlaufskontrolle: Zu Beginn, im Verlauf und am Ende können gleiche Fragebögen erneut eingesetzt werden, um Veränderungen sichtbar zu machen und die Behandlung bei Bedarf anzupassen.

Psychische Beschwerden können sehr unterschiedlich aussehen – und oft auch miteinander zusammenhängen. Manche Menschen erleben anhaltende Erschöpfung oder Niedergeschlagenheit, andere kämpfen mit Angst, Grübeln, Zwängen, körperlichen Symptomen ohne klare medizinische Ursache oder belastenden Erfahrungen.

Typische Themen, mit denen Patient:innen zu uns kommen, sind zum Beispiel:

  • depressive Verstimmungen und Depression

  • Angststörungen und Panikattacken

  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen

  • stress- und belastungsbedingte Beschwerden (z. B. Erschöpfung, Schlafprobleme)

  • somatoforme Beschwerden (körperliche Symptome mit psychischer Mitbeteiligung)

  • Folgen belastender Erlebnisse (z. B. Trauma / Anpassungsreaktionen)

Welche Diagnose im Einzelfall zutrifft, wird nicht „aus dem Bauch heraus“ entschieden, sondern sorgfältig im Rahmen der Diagnostik geklärt. Wichtig ist: Unabhängig vom Begriff steht immer die Frage im Mittelpunkt, was Sie konkret belastet und was Ihnen hilft.

In der Therapie nutzen wir Methoden, die sich in der Verhaltenstherapie bewährt haben und individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt werden. Dabei geht es nicht um starre „Programme“, sondern um einen Werkzeugkasten, aus dem wir gemeinsam das auswählen, was für Sie sinnvoll ist.

Je nach Thema können dazu gehören:

  • Psychoedukation: Zusammenhänge verstehen und einordnen

  • Gedankenarbeit: hilfreiche Perspektiven entwickeln, Grübelschleifen unterbrechen

  • Verhaltensaufbau: Aktivierung, Struktur, Selbstfürsorge im Alltag

  • Expositionsübungen (bei Ängsten/Zwängen): Schrittweise, sicher und begleitet

  • Skills und Emotionsregulation: besser mit Stress und starken Gefühlen umgehen

  • Problemlösetraining und Kommunikation: konkrete Schritte statt festgefahrener Muster

Viele Methoden wirken am besten, wenn sie alltagstauglich sind. Deshalb beziehen wir – wenn passend – auch Übungen zwischen den Terminen ein, damit Veränderung nicht nur im Gespräch entsteht, sondern im echten Leben spürbar wird.


Unser Therapiekonzept

Kombinationstherapie

Eine Kombinationstherapie kombiniert Gruppensitzungen und Einzelsitzungen. Wir behandeln überwiegend mit Gruppensitzungen, die wöchentlich stattfinden. Dazu finden in einem Rhythmus von ungefähr 6-8 Wochen Einzelsitzungen statt. Nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Indikation führen wir ausschließlich Einzeltherapien durch. Eine ausschließliche Einzeltherapie kann wegen der hohen Auslastung der Praxis nicht wöchentlich stattfinden.

Wir bieten Gruppentherapien aus mehreren Gründen an:

Unsere Gruppentherapien entsprechen dem Konzept der Einzellfallorientierten Problemlösegruppe. Grob beschrieben stellen die jeweiligen Teilnehmer*innen einer Gruppensitzung eine gezielte Problemsituation vor und die Gruppe versucht, Lösungen dafür zu generieren. Eine Problemsituation kann dabei alles mögliche darstellen, z. B. Umgang mit Symptomen wie Schlafstörungen, Antriebsarmut und wiederkehrende Panikattacken oder auch soziale Konfliktlagen wie Streit mit dem Partner oder auch andere Problembereiche des Alltags, etwa berufliche Probleme. 

Damit eine Gruppensitzung funktioniert, halten sich die Gruppenmitglieder wie selbstverständlich an verschiedene Gruppenregeln: Verschwiegenheit nach Außen über die Themen, gegenseitige Akzeptanz und Toleranz, sowie gegenseitige Unterstützung. 

Für den Fall, dass es eine Problemsituation gibt, die nicht im Gruppenkontext besprochen werden soll, eignen sich die Einzelsitzungen hierfür gut. 

Vor Beginn der Gruppensitzungen finden ohnehin zunächst Einzelgespräche statt, in denen Sie uns die Problemsituation skizzieren. Erst im Anschluss an diese Erstgespräche kommen wir überein, ob und wenn ja an welcher Gruppensitzung Sie teilnehmen können.

Wichtige Infos

Die Patient*innen sind die Expert*innen für ihre Situation

Es ist wichtig, therapeutische Gespräche in entspannter, geschützter und angenehmer Atmosphäre führen zu können. 

Bei unserer Arbeitsweise setzen wir den Fokus dabei auf die therapeutische Beziehung und das Arbeitsbündnis. Die Patientinnen und Patienten bestimmen Ziel und Tempo der Behandlung. Es gilt der Grundsatz: Der Patient ist der Experte für seine Situation, der Therapeut ist der Experte für die Behandlung. 

Schweigepflicht und Sorgerecht der Eltern

Als Psychotherapeuten und Angehörige eines Heilberufs unterliegen auch wir der Ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein Dritter irgendetwas über die Therapie erfahren darf. Die Schweigepflicht umfasst dabei sogar schon die Anwesenheit einer/eines Patientin*en in der Praxis. Dass jemand bei uns in der Therapie war, darf nicht weitergegeben werden. 

Somit schützt die Schweigepflicht die Patient*innen sehr weitreichend. Nur mit einer Schweigepflichtsentbindung durch die Patient*innen haben wir die Möglichkeit, anderen Personen und Stellen etwas über die Patient*innen mitzuteilen. Schweigepflicht gilt im Übrigen auch bei Kindern und Jugendlichen gegenüber den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige Patient*innen uns etwas anvertrauen, das die Eltern nicht erfahren sollen, so müssen wir diesen Wunsch berücksichtigen und können den Eltern keine Auskunft geben. 

Bei Kindern und Jugendlichen kommt zudem noch die Sorgerechtssituation der Eltern zum Tragen. Minderjährige dürfen wir nur behandeln, wenn beide Sorgeberechtigte damit einverstanden sind. Deshalb müssen wir auch bei getrennt lebenden Elternteilen auf die explizite Einwilligung beider Sorgeberechtigter bestehen (selbst wenn der eine in Goslar und der andere in München lebt). Anders ist es, wenn einer von beiden das alleinige Sorgerecht hat. In diesem Fall müssen wir allerdings auf einen entsprechenden Nachweis bestehen. 

Selbstständige Einwilligung von Minderjährigen

Minderjährige ab 15 Jahren sind dem Sozialgesetzbuch I nach handlungsfähig und dürfen selbstständig ohne Einwilligung der Eltern Sozialleistungen beantragen. Wenn Jugendliche eine Therapie machen wollen und diese bereits die nötige geistige Reife entwickelt haben, um die Bedeutung einer Psychotherapie begreifen zu können, können diese selbstständig und ohne Erlaubnis der Eltern in die Therapie einwilligen.  Dadurch können Jugendliche eine Psychotherapie aufnehmen, auch wenn ihre Eltern dagegen wären. 

Wir bieten auch Videosprechstunden an!

Wir nutzen hierfür den Anbieter webPRAX. Dies ist ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierter Anbieter. Neben der Gesprächsführung werden hier auch diverse Methoden angeboten, die wir gerne in die Therapie mit integrieren. 

Therapie beginnt nicht mit Antworten – sondern mit den richtigen Fragen.

Wir führen die Dokumentation mit Hilfe von KI durch.

Nach dem Patienterechtegesetz und dem Berufsrecht müssen Psychotherapeut*innen jede Sitzung dokumentieren. Dies kostet sehr viel Zeit. Wir nutzen daher die KI von VIA HealthTech. Dadurch können wir sogar umfassender dokumentieren, als es und ohne KI möglich wäre. Für die Anwendung wird eine Audiodatei erstellt, woraus die KI eine Zusammenfassung der Sitzung anfertigt. Die Audiodatei wird am Ende des Tages um 23:59 Uhr gelöscht. VIA HealthTech garantiert für den Datenschutz.  

Therapieanfrage

Häufig gestellte Fragen

Wir bieten ambulante Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie (VT)an. Behandelt werden Störungsbilder, für die Psychotherapie nach der Psychotherapie-Richtlinie indiziert ist.

Vor Beginn der Gruppensitzungen finden zunächst Einzelgespräche statt, in denen Sie Ihr Anliegen und die aktuelle Situation schildern. Danach klären wir gemeinsam, ob eine Behandlung bei uns sinnvoll ist und welche Gruppe bzw. welches Setting passend ist.

Wir arbeiten überwiegend mit einer Kombinationstherapie: wöchentliche Gruppensitzungen und ergänzend Einzelsitzungen etwa alle 6–8 Wochen. Ausschließliche Einzeltherapie bieten wir nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Indikation an.

Gruppentherapie kann bei vielen Beschwerden – besonders bei depressiven, Angst-, Zwang- und somatoformenStörungen – sehr wirksam sein. Viele profitieren davon, zu erleben, dass sie nicht allein sind, verstanden werden und gemeinsam Lösungen entwickeln können. Zudem ermöglicht Gruppentherapie, mehr Patient:innen zu versorgen.

Ja. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – sie gilt grundsätzlich auch gegenüber Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen ist außerdem die Sorgerechtssituation wichtig: In der Regel ist für eine Behandlung die Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich (außer bei nachgewiesenem alleinigem Sorgerecht). Jugendliche können – je nach Reife und Alter – unter Umständen auch selbstständig einwilligen.

Ja, wir bieten Videosprechstunden über webPRAX (KBV-zertifiziert) an. Die Sitzungsdokumentation erfolgt unterstützt durch die KI von VIA HealthTech: Dafür wird eine Audiodatei erstellt, aus der eine Zusammenfassung erzeugt wird. Die Audiodatei wird tagesgleich um 23:59 Uhr gelöscht; der Datenschutz wird durch den Anbieter gewährleistet.