Wir bieten ambulante Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie an. Dabei behandeln wir alle Störungsbilder, für die Psychotherapie nach der sog. Psychotherapie-Richtlinie indiziert ist.
Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlich fundiertes psychotherapeutisches Verfahren. Sie setzt dort an, wo psychische Belastungen im Alltag spürbar werden: bei Gedanken, Gefühlen, körperlichen Reaktionen und Verhalten. Ziel ist es, belastende Muster zu erkennen, zu verstehen und Schritt für Schritt zu verändern – in einem Tempo, das zu Ihnen passt.
In der Verhaltenstherapie arbeiten wir gemeinsam daran, hilfreiche Strategien aufzubauen und das zu stärken, was Ihnen gut tut. Dabei geht es nicht um „richtig“ oder „falsch“, sondern um praxistaugliche Lösungen für Ihr Leben.
Typische Elemente der VT sind:
klare Zielklärung und ein transparenter Therapieplan
Psychoedukation (Verstehen, was passiert – und warum)
konkrete Übungen für den Alltag
Stärkung von Selbstwirksamkeit und Stabilität
Eine gute Diagnostik ist die Grundlage für eine passgenaue Behandlung. Sie hilft dabei, Ihre Situation strukturiert einzuordnen, Belastungen besser zu verstehen und daraus einen sinnvollen Therapieplan abzuleiten.
In der Regel besteht Diagnostik aus:
einem ausführlichen Erstgespräch (Anamnese)
standardisierten Fragebögen (z. B. zu Stimmung, Angst, Stress, Schlaf)
ggf. strukturierten Interviews oder weiteren Testverfahren
Die Ergebnisse werden so ausgewertet, dass sie verständlich besprochen werden können. Diagnostik dient nicht nur der Einschätzung am Anfang, sondern oft auch der Verlaufskontrolle: Zu Beginn, im Verlauf und am Ende können gleiche Fragebögen erneut eingesetzt werden, um Veränderungen sichtbar zu machen und die Behandlung bei Bedarf anzupassen.
Psychische Beschwerden können sehr unterschiedlich aussehen – und oft auch miteinander zusammenhängen. Manche Menschen erleben anhaltende Erschöpfung oder Niedergeschlagenheit, andere kämpfen mit Angst, Grübeln, Zwängen, körperlichen Symptomen ohne klare medizinische Ursache oder belastenden Erfahrungen.
Typische Themen, mit denen Patient:innen zu uns kommen, sind zum Beispiel:
depressive Verstimmungen und Depression
Angststörungen und Panikattacken
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
stress- und belastungsbedingte Beschwerden (z. B. Erschöpfung, Schlafprobleme)
somatoforme Beschwerden (körperliche Symptome mit psychischer Mitbeteiligung)
Folgen belastender Erlebnisse (z. B. Trauma / Anpassungsreaktionen)
Welche Diagnose im Einzelfall zutrifft, wird nicht „aus dem Bauch heraus“ entschieden, sondern sorgfältig im Rahmen der Diagnostik geklärt. Wichtig ist: Unabhängig vom Begriff steht immer die Frage im Mittelpunkt, was Sie konkret belastet und was Ihnen hilft.
In der Therapie nutzen wir Methoden, die sich in der Verhaltenstherapie bewährt haben und individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt werden. Dabei geht es nicht um starre „Programme“, sondern um einen Werkzeugkasten, aus dem wir gemeinsam das auswählen, was für Sie sinnvoll ist.
Je nach Thema können dazu gehören:
Psychoedukation: Zusammenhänge verstehen und einordnen
Gedankenarbeit: hilfreiche Perspektiven entwickeln, Grübelschleifen unterbrechen
Verhaltensaufbau: Aktivierung, Struktur, Selbstfürsorge im Alltag
Expositionsübungen (bei Ängsten/Zwängen): Schrittweise, sicher und begleitet
Skills und Emotionsregulation: besser mit Stress und starken Gefühlen umgehen
Problemlösetraining und Kommunikation: konkrete Schritte statt festgefahrener Muster
Viele Methoden wirken am besten, wenn sie alltagstauglich sind. Deshalb beziehen wir – wenn passend – auch Übungen zwischen den Terminen ein, damit Veränderung nicht nur im Gespräch entsteht, sondern im echten Leben spürbar wird.
Ein wesentliches Merkmal unserer Praxis ist die Kombination von Gruppen- und Einzelpsychotherapie.
Bei einem großen Teil unserer Patient:innen erfolgt die Behandlung überwiegend in der Gruppe und wird durch Einzeltermine ergänzt. Gruppenpsychotherapie ist dabei keine Behandlung „zweiter Wahl“, sondern ein eigenständiges und wirksames psychotherapeutisches Verfahren.
Die Gruppe bietet Möglichkeiten, die in einer reinen Einzeltherapie nicht in gleicher Weise entstehen: Erfahrungen können geteilt, zwischenmenschliche Muster unmittelbar erlebt und verändert und neue Verhaltensweisen in einem geschützten Rahmen erprobt werden.
Gleichzeitig bleiben Einzelgespräche ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Dort können persönliche Themen vertieft, individuelle Interventionen vorbereitet oder besondere Belastungssituationen aufgegriffen werden.
Das Verhältnis von Gruppen- und Einzelterminen wird an die jeweilige Behandlungssituation angepasst.
Einzelgespräche ermöglichen die intensive Bearbeitung persönlicher Themen und individueller therapeutischer Ziele.
Sie können allein oder als Bestandteil einer Kombinationsbehandlung mit Gruppenpsychotherapie stattfinden.
Gruppenpsychotherapie ermöglicht es, nicht nur über zwischenmenschliche Erfahrungen zu sprechen, sondern diese innerhalb einer therapeutisch begleiteten Gruppe unmittelbar zu erleben und zu verändern.
Patient:innen können von den Erfahrungen anderer profitieren, Rückmeldungen erhalten, neue Perspektiven entwickeln und erleben, mit ihren Schwierigkeiten nicht allein zu sein.
In vielen Fällen verbinden wir Gruppen- und Einzelpsychotherapie miteinander.
Die Gruppenbehandlung bildet dabei häufig den Schwerpunkt, während Einzeltermine gezielt ergänzend eingesetzt werden.
Wenn es therapeutisch erforderlich ist, können vorübergehend auch häufigere Einzeltermine stattfinden.
Bei akuten psychischen Krisen oder einer deutlichen Verschlechterung kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung angezeigt sein.
Sie dient insbesondere der kurzfristigen Stabilisierung und der Klärung weiterer Behandlungsschritte.
Wir behandeln auch Kinder und Jugendliche.
Abhängig von Alter, Entwicklungsstand und individueller Situation werden Sorgeberechtigte und gegebenenfalls weitere wichtige Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen.
Am Anfang steht in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde.
Hier besprechen wir Ihre Beschwerden, Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Erwartungen und klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist.
Daran können sich weitere diagnostische Gespräche und probatorische Sitzungen anschließen.
Gemeinsam entwickeln wir anschließend einen geeigneten Behandlungsplan.
Es ist wichtig, therapeutische Gespräche in entspannter, geschützter und angenehmer Atmosphäre führen zu können.
Bei unserer Arbeitsweise setzen wir den Fokus dabei auf die therapeutische Beziehung und das Arbeitsbündnis. Die Patientinnen und Patienten bestimmen Ziel und Tempo der Behandlung. Es gilt der Grundsatz: Der Patient ist der Experte für seine Situation, der Therapeut ist der Experte für die Behandlung.
Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehören wir einem Heilberuf an und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie schützt sämtliche Informationen, die uns im Zusammenhang mit der Behandlung bekannt werden. Dazu gehört grundsätzlich bereits die Tatsache, dass eine Person unsere Praxis aufsucht oder sich bei uns in psychotherapeutischer Behandlung befindet.
Informationen über Patientinnen und Patienten dürfen wir daher grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Eine Weitergabe ist insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person uns hierfür wirksam von der Schweigepflicht entbunden hat oder eine andere gesetzliche Grundlage für die Weitergabe besteht.
Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Eltern und Sorgeberechtigten. Bei Kindern und Jugendlichen ist dabei insbesondere deren Alter und Einsichts- bzw. Einwilligungsfähigkeit zu berücksichtigen. Je größer die Fähigkeit eines minderjährigen Patienten ist, Bedeutung und Folgen seiner Entscheidungen selbst zu verstehen, desto stärker ist auch sein Recht auf Vertraulichkeit zu beachten. Vertraut uns eine einwilligungsfähige Jugendliche oder ein einwilligungsfähiger Jugendlicher etwas mit dem ausdrücklichen Wunsch an, dass die Eltern hiervon nichts erfahren sollen, dürfen wir diese Information grundsätzlich nicht ohne Weiteres an die Eltern weitergeben.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer in die psychotherapeutische Behandlung eines minderjährigen Patienten einwilligen muss. Ist das Kind oder der Jugendliche noch nicht selbst einwilligungsfähig, kommt es auf die Einwilligung der Sorgeberechtigten an. Bei gemeinsamem Sorgerecht sind bei einer Psychotherapie als bedeutsamer medizinischer Behandlung grundsätzlich die Sorgeberechtigten einzubeziehen. Dies gilt auch bei getrennt lebenden Eltern.
Besteht dagegen Alleinsorge, ist die Einwilligung des allein sorgeberechtigten Elternteils maßgeblich. In diesem Fall benötigen wir einen geeigneten Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Bei einwilligungsfähigen Jugendlichen ist die Situation differenzierter: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen selbst wirksam in eine psychotherapeutische Behandlung einwilligen. Ob die erforderliche Einwilligungsfähigkeit vorliegt, ist individuell zu beurteilen und kann nicht allein anhand einer festen Altersgrenze entschieden werden.
Minderjährige ab Vollendung des 15. Lebensjahres sind nach dem Sozialgesetzbuch I grundsätzlich sozialrechtlich handlungsfähig und können Anträge auf Sozialleistungen selbstständig stellen und verfolgen.
Unabhängig davon können Jugendliche selbst in eine psychotherapeutische Behandlung einwilligen, wenn sie über die erforderliche Einwilligungsfähigkeit verfügen. Entscheidend ist dabei nicht allein das Alter, sondern ob die oder der Jugendliche aufgrund der individuellen geistigen und persönlichen Reife in der Lage ist, Bedeutung, Ablauf, Nutzen und mögliche Folgen einer psychotherapeutischen Behandlung zu verstehen und eine eigenständige Entscheidung darüber zu treffen.
Ist diese Einwilligungsfähigkeit gegeben, kann eine psychotherapeutische Behandlung grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten erfolgen. Dies kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn die Eltern der Behandlung nicht zustimmen.
Wir nutzen hierfür den Anbieter webPRAX. Dies ist ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierter Anbieter. Neben der Gesprächsführung werden hier auch diverse Methoden angeboten, die wir gerne in die Therapie mit integrieren.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die wesentlichen Inhalte und Maßnahmen einer Behandlung zu dokumentieren. Eine sorgfältige Dokumentation nimmt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch.
Um diesen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig eine möglichst umfassende Dokumentation zu ermöglichen, nutzen wir die KI-gestützte Dokumentationslösung von VIA HealthTech.
Mit vorheriger Einwilligung der Patientin oder des Patienten wird während der Sitzung eine Audiodatei erstellt. Auf Grundlage dieser Aufnahme erstellt die KI eine strukturierte Zusammenfassung des Gesprächs, die für die Behandlungsdokumentation genutzt werden kann. Die Audiodatei wird anschließend automatisch gelöscht, spätestens am Ende des jeweiligen Tages um 23:59 Uhr.
Die Nutzung der KI-gestützten Dokumentation erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einwilligung und ist freiwillig. Eine psychotherapeutische Behandlung ist selbstverständlich auch ohne KI-gestützte Dokumentation möglich.
Wir bieten ambulante Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie (VT)an. Behandelt werden Störungsbilder, für die Psychotherapie nach der Psychotherapie-Richtlinie indiziert ist.
Vor Beginn der Gruppensitzungen finden zunächst Einzelgespräche statt, in denen Sie Ihr Anliegen und die aktuelle Situation schildern. Danach klären wir gemeinsam, ob eine Behandlung bei uns sinnvoll ist und welche Gruppe bzw. welches Setting passend ist.
Wir arbeiten überwiegend mit einer Kombinationstherapie: wöchentliche Gruppensitzungen und ergänzend Einzelsitzungen etwa alle 6–8 Wochen. Ausschließliche Einzeltherapie bieten wir nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Indikation an.
Gruppentherapie kann bei vielen Beschwerden – besonders bei depressiven, Angst-, Zwang- und somatoformenStörungen – sehr wirksam sein. Viele profitieren davon, zu erleben, dass sie nicht allein sind, verstanden werden und gemeinsam Lösungen entwickeln können. Zudem ermöglicht Gruppentherapie, mehr Patient:innen zu versorgen.
Ja. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – sie gilt grundsätzlich auch gegenüber Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen ist außerdem die Sorgerechtssituation wichtig: In der Regel ist für eine Behandlung die Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich (außer bei nachgewiesenem alleinigem Sorgerecht). Jugendliche können – je nach Reife und Alter – unter Umständen auch selbstständig einwilligen.
Ja, wir bieten Videosprechstunden über webPRAX (KBV-zertifiziert) an. Die Sitzungsdokumentation erfolgt unterstützt durch die KI von VIA HealthTech: Dafür wird eine Audiodatei erstellt, aus der eine Zusammenfassung erzeugt wird. Die Audiodatei wird tagesgleich um 23:59 Uhr gelöscht; der Datenschutz wird durch den Anbieter gewährleistet.
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